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Gedenktage

Über das Jahr verteilt gibt es bei uns christliche Feiertage, an denen auch der Toten besonders gedacht wird.

Karfreitag, im evangelischen Kirchenjahr der höchste Feiertag, gebührt dem Tode Jesu. Allerheiligen am 1. November wiederum ehrt alle Heiligen und ist ein hoher katholischer Feiertag. Der Volkstrauertag, immer zwei Wochen vor dem ersten Advent, stammt aus der Zeit der Weimarer Republik und galt ursprünglich den Gefallenen aus dem Ersten Weltkrieg. Totensonntag, den letzten Sonntag vor dem ersten Advent, widmen wir unseren Verstorbenen.

Diese Tage sind stille Feiertage: Je nach Bundesland sind Vergnügungen, besonders solche, die mit lauter Musik verbunden sind, gesetzlich untersagt.

Gedenkfeiern

Bei Gedenkfeiern gibt es verschiedene Rituale, die nicht unbedingt allen Trauergästen bekannt sind.

So nennt man den katholischen Gottesdienst für den Verstorbenen auch Requiem. Eine Aussegnung am Sterbebett bedeutet, dass der Sterbende im Beisein eines Geistlichen Gott anbefohlen wird, er also mit geistlichem Beistand von dieser Welt geht.

Das Jahresgedenken betrifft besonders den ersten Todestag des Verstorbenen. Früher markierte es den Abschluss des Trauerjahres. Da dieses nicht mehr überall verbreitet ist, wird das Jahresgedenken auch unabhängig davon gefeiert. Doch nicht nur der erste Todestag wird z. B. durch eine Zeitungsanzeige gewürdigt, sondern auch der fünfte, der zehnte und weitere, je nach persönlichem Empfinden der Hinterbliebenen.

Sonderurlaub für Angehörige

Als Arbeitnehmer stehen Ihnen bei einem Todesfall oft Sonderurlaubstage zu. Ob das der Fall ist und in welchem Umfang, regelt der jeweilige Tarifvertrag. Generell gilt, dass das Verwandtschaftsverhältnis für die Anzahl dieser Tage relevant ist.

Wenn der Todesfall den Ehepartner, Kinder oder die eigenen Eltern betrifft, sind zumeist zwei Sonderurlaubstage üblich. Genaueres klären Sie am besten mit Ihrem Arbeitgeber.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Sonderurlaub im Todesfall bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.